Bürgerentscheid
"Erhaltet den Braunfelser Wald"
+++Spannende Neuigkeiten bei der gestrigen Stadtverordnetenversammlung am 24. April:+++
CDU-Fraktion will Zulassung des Bürgerbegehren erreichen! Braunfelser "Ampel" lehnt ab!
Nachfolgend wie alles genau ablief:
Die CDU-Fraktion hatte in die gestrige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig versucht, einen Dringlichkeitsantrag zur Zulassung des Bürgerbegehrens einzubringen.
Der Dringlichkeitsantrag hatte zum Gegenstand, dass die Stadtverordnetenversammlung die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens "Erhaltet den Braunfelser Wald" feststellt und dass somit ein Bürgerentscheid stattfindet zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Braunfels vom 30.01.2025 über einen Nutzungsvertrag zur Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen aufgehoben wird und eine Errichtung von Windenergieanlagen im kommunalen Wald der Stadt Braunfels in Zukunft unterbleibt?“
Leider hat die Braunfelser "Ampel" (FWG/FDP, Grüne, SPD) diesem außerordentlichen Antrag die Zustimmung verwehrt, weshalb dieser nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte.
Der Antrag muss sodann automatisch als ordentlicher Antrag in der folgenden Sitzung, welche vrsl. am 22. Mai 2025 stattfinden wird, behandelt werden, es sei denn, die CDU zieht den Antrag zuvor wieder zurück. Davon gehen wir aber nicht aus!
Denn die CDU hatte sodann noch versucht, den zuvor nicht in die Tagesordnung aufgenommenen Dringlichkeitsantrag als Änderungsantrag zu einem bereits auf der Tagesordnung befindlichen Punkt einzubringen, was die Ampel-Koalitionäre durch ihr Abstimmverhalten aber ebenfalls konsequent verhindert haben.
Damit wird für jedermann mehr als deutlich, dass die Fraktionen der Braunfelser Ampel KEINEN Bürgerentscheid WOLLEN.
Zum wiederholten Male nicht, das heißt, seit nunmehr zwei Jahren nicht! Immer wieder hat die Ampel Vorstöße in Richtung eines Bürgerentscheids mit Vehemenz vereitelt.
Hoffen wir, dass sie sich endlich besinnen.
Was spricht denn gegen einen Bürgerentscheid in dieser so wichtigen Angelegenheit??
Wieso wehren sich die Ampel-Fraktionen so sehr gegen die Mitbestimmung der Bürger?
Will man etwa bloß mit aller Macht die Windräder im Wald durchdrücken und fürchtet, dass die Bürger sich gegen die Windkraft im Braunfelser Wald aussprechen könnten? Wollen sie deshalb den Bürgern die Möglichkeit einer eigenen Entscheidung verwehren?
Fühlen sich die Ampelpolitiker womöglich mehr berufen oder gar schlauer als die Bürgerschaft, deren Reihen sie ja schließlich ebenfalls entstammen. Was wäre das bitte für ein Selbstverständnis? Und welches Licht würfe eine solch abgehobene Einstellung auf den Demokratiebegriff in diesen Reihen?
Erfolgreiche Mahnwache vor der Stadtverordnetenversammlung
Das war ein mehr als erfolgreicher Tag für die Bürgerinitiativen!
Wir haben mit der Mahnwache den Stadtpolitikern ganz klar gezeigt, dass wir mit voller Kraft für die Zulassung des Bürgerbegehrens kämpfen!
Wir werden immer wieder fragen, warum die Stadtverordneten - der Ampel-Fraktionen - keinen Bürgerentscheid wollen!
Allen Teilnehmern und Unterstützern ein herzliches Dankeschön!
Die nächste Mahnwache ist schon in Planung. Weitere Einzelheiten demnächst.
Herzliche Grüße Eure Bürgerinitiativen
Aktuelle Entwicklungen:
Die Ereignisse überschlagen sich!
1. Der Magistrat hatte am Dienstag, den 15.4., eine Beschlussvorlage für die am 24. April stattfindende Stadtverordnetenversammlung erstellt, wonach unser Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen sei.
2. Diese Beschlussvorlage wurde nur zwei Tage später, am Donnerstag, den 17.4., ohne Begründung zurückgezogen!! Siehe Artikel in mittelhesse.de (hinter Bezahlschranke)
Warum? Was war passiert?
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen:
Magistrat darf vorläufig keine Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald unterzeichnen!
3. Inzwischen, am Mittwoch, 16.4., erließ das Verwaltungsgericht Gießen eine einstweilige Anordnung, der zufolge die Stadt Braunfels bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ keinen Pacht- oder Nutzungsvertrag für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald unterzeichnen darf.
(Wichtig: „Entscheidung“ meint hier eine gerichtliche Entscheidung, nicht etwa nur eine Entscheidung des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung!)
Außerdem ist das Gericht der kruden Argumentation des Magistrats nicht gefolgt, dass unser Bürgerbegehren offensichtlich unzulässig sei.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts siehe hier.
Also:
Wenn der Magistrat so überzeugt ist von der „Unzulässigkeit“ unseres Bürgerbegehrens, warum lässt er dann nicht darüber abstimmen? Warum verzögert er die Abstimmung?
Was also hat der Magistrat vor?
+++ Daher wichtige Info: +++
Weil die Stadtverordneten am Donnerstag NICHT über unser Bürgerbegehren entscheiden, wird die zunächst geplante große Demo mit Traktoren und Straßensperre verschoben auf den Termin, an dem diese Abstimmung dann tatsächlich stattfinden wird. Dieser Termin steht derzeit noch nicht fest. Wir werden rechtzeitig informieren.
ABER: Wir sind am 24. April trotzdem vor Ort und halten gegen 18:30 Uhr eine Mahnwache mit Bürgerinfo ab! Wir freuen uns über Eure Unterstützung!
Denn wir wollen wachsam bleiben und beobachten sehr aufmerksam, ob und ggf. wie die Stadtpolitik mit weiteren Maßnahmen versucht, den Bürgerentscheid zu vereiteln.
Das Bürgerbegehren war äußerst erfolgreich, die benötigte Stimmenzahl von 913 wurde weit übertroffen. 2203 Braunfelser Bürger unterschrieben das Bürgerbegehren.
Davon wurden 2032 Unterschriften von der Stadt Braunfels für gültig erklärt.
Eine beeindruckende Zahl! Ein eindrucksvolles Votum für Bürgerdemokratie!
Im nächsten Schritt muss das Bürgerbegehren von der Stadtverordnetenversammlung als zulässig erklärt werden, bevor dann der Bürgerentscheid stattfinden kann.
Die Entscheidung der Stadtverordneten sollte am 24. April 2025 erfolgen, die Beschlussvorlage des Magistrates mit einer Ablehnungsempfehlung wurde aber kurzfristig zurückgezogen. (Siehe oben!).
Offener Brief der Bürgerinitiativen
an die Stadtverordneten
Bringen Sie den Bürgerentscheid auf den Weg!
13. April 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
am 27. März 2025 haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ 2203 Unterschriften, davon 2.032 gültige Unterschriften von Braunfelser Bürgern eingereicht.
Bei einer Erfordernis von 915 ist das ein mehr als eindeutiges Votum für einen Bürgerentscheid.
Wir Aktiven der Bürgerinitiativen „Rettet Tiefenbachs Wälder“, „Wald ist Leben“ und „Gegenwind – Wald und Schloss schützen!“ konnten an der Basis erleben, wie groß die überaus positive Resonanz der Bürger bei unseren Sammelaktionen war. Immer wieder wurde von den Unterstützern hervorgehoben, wie wichtig ihnen eine Beteiligung der Bürger bei einem solch gravierenden Eingriff sei, der eine enorm große Tragweite sowie immense Auswirkungen für die Bürger und die Natur weit in die Zukunft hat.
Nun steht als nächster Schritt der Bürgerentscheid an.
Erlauben Sie uns, daran zu erinnern, dass dieses Instrument explizit in der Hessischen Gemeindeordnung (§ 8b) vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Sogar Sie selbst als Stadtverordnete können einen Bürgerentscheid beschließen, eine Option, die 2016 bewusst vom Gesetzgeber für solch wichtige Entscheidungen noch zusätzlich geschaffen wurde.
Sie bzw. Ihre politische Partei haben selbst schon wiederholt betont, wie wichtig Bürgerbeteiligung ist.
Wir wissen bereits aus einigen Gesprächen mit Stadtpolitikern, dass die Durchführung eines Bürgerentscheides nach der persönlichen Meinung durchaus befürwortet wird. Diese Einstellung ist erfreulich, da sie in unseren Augen den gebotenen Respekt vor dem Bürger und ein authentisches Engagement im Sinne einer echten Bürgerbeteiligung widerspiegelt.
Nun liegt es an Ihnen, ob Sie Bürgerbeteiligung konkret fördern und in die Tat umsetzen wollen.
Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie das Bürgerbegehren für zulässig erklären, damit der Bürgerentscheid stattfinden kann.
Zeigen Sie, dass für Sie Bürgerbeteiligung und Respekt gegenüber dem mündigen Wähler nicht nur leere Worthülsen sind, die Sie bedenkenlos über Bord werfen, sobald es ernst wird und diese von den Bürgern eingefordert werden.
Zeigen Sie, was gerade in der heutigen Zeit zur Reduzierung der zunehmenden Politikverdrossenheit wichtig ist: „Wir Politiker sind eben nicht abgehoben und achten die Bürger als gemeindlichen Souverän. Wir Politiker begrüßen das Engagement der Bürger und begrüßen daher auch die Durchführung eines Bürgerentscheides, wie er von einer großen Zahl von Bürgern sehr offenkundig gewünscht wird.“
Wir appellieren daher: Verschließen Sie sich bitte diesem beeindruckenden Votum der vielen Braunfelser Bürger nicht und würdigen Sie den Wunsch der zahlreichen Unterstützer nach einem Bürgerentscheid!
Die Bürgerinitiativen "Rettet Tiefenbachs Wälder", "Wald ist Leben" und "Gegenwind - Wald und Schloss schützen!"
Erläuterung zum Artikel von Herrn Knöpp, CDU-Fraktion Braunfels, im Wetzlarer Kurier (05.04.2025):
Wir sind als Bürgerinitiativen streng überparteilich! Wir können daher neutral und sachlich berichten, welche Parteien oder Einzelpolitiker unseren Einsatz für den Braunfelser Wald unterstützen und welche ihn ablehnen.
Die CDU hat bei der Stadtverordnetensitzung am 17.05.2023 einen Antrag auf Bürgerentscheid gestellt, der von den restlichen Fraktionen („Braunfelser Ampel“: FWG/FDP, Grüne, SPD) abgelehnt wurde.
Auch am 14.12.2023 wurde ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Durchführung eines Bürgerentscheids – ein sogenanntes Vertreterbegehren - abgelehnt.
Die Sperrfrist für diese abgelehnten Anträge beträgt ein Jahr, nunmehr sind also erneute Anträge der Fraktion oder von einzelnen Stadtverordneten wieder möglich. *
Übrigens:
Am 30.01.2025 haben dem Pachtvertrag mit der Firma „wpd Windpark Nr. 955 GmbH & Co. KG" zur Errichtung von 285 m hohen Windindustrieanlagen im Braunfelser Wald alle anwesenden Stadtverordneten zugestimmt, bis auf 6 Stadtverordnete der CDU-Fraktion.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion stimmte nicht mit ab, er verließ wegen eines Widerstreits der Interessen** (§ 25 HGO, Interessenskonflikt) den Sitzungssaal.
**§ 25, Widerstreit der Interessen, Hessische Gemeindeordnung:
„Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,
2. Angehöriger einer Person ist, die zu dem in Nr. 1 bezeichneten Personenkreis gehört, (…)“
* Ganz genau erklärt: Die Sperrfrist bezieht sich nur auf abgelehnte Anträge derselben Antragstellerin oder desselben Antragstellers. Siehe hier: https://www.braunfels.de/eigene_dateien/01_buergerservice/01_verwaltungsservice___stadtinfo/06_stadtrecht/_lesefassung_go_stvv_mit_1._aenderung.pdf
Es wären also jederzeit Anträge von anderen Fraktionen oder einzelnen Stadtverordneten möglich.
Ergänzung:
Vertragspartner der Stadt ist eine haftungsbeschränkte Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Herr Knöpp beschreibt einen Vertragspartner "WPD". Dies ist so nicht ganz vollständig bzw. ist ungenau.
Vertragspartner ist eine haftungsbeschränkte Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), die Firma "wpd Windpark Nr. 955 GmbH & Co. KG (WPD)" mit Sitz in Bremen.
Diese wurde am 03. Mai 2024 in Bremen gegründet.
Diese wird vertreten durch die Bevollmächtigte wpd onshore GmbH & Co.KG, vertreten durch die Bevollmächtigten Dr. Ferdinand Graf von Plettenberg und Jens Deutschendorf (ehemals Hessischer Staatssekretär für Energie, Verkehr und Wohnen bis Januar 2024, Grüne).
Wir stellten dazu in unserem Info-Flyer folgende wichtige Fragen:
Was ist, wenn nach den Wahlen wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation in
Deutschland die Subventionen für Strom aus Windkraft eingestellt werden?
Was, wenn die GmbH & Co. KG daraufhin pleitegeht? Dann ist der Wald kaputt, und die Stadt bleibt auf den Industrieruinen sitzen!
Und was, wenn die Anteile an der GmbH & Co.KG auf chinesische oder andere Kommanditisten übertragen werden?