+++ Heute fällt die Entscheidung:
Für einen Bürgerentscheid? +++
Werden sich die Stadtverordneten FÜR die Bürgerdemokratie entscheiden?
Für die Beteiligung der Bürger bei diesem wichtigen Thema?
9. Oktober: 18:30 Uhr Mahnwache
19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung
Hüttenweg 3, Braunfels
Bürgerentscheid
"Erhaltet den Braunfelser Wald"
Wie geht es nun weiter?
Nach dem das Bürgerbegehren erfolgreich und mit überwältigender Beteiligung durchgeführt worden ist, entscheiden nach der Hessischen Gemeindeordnung die Stadtverordneten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Nach einer positiven Entscheidung wird dann der Bürgerentscheid durchgeführt.
Allerdings hat in Braunfels der Magistrat eine Beschlussvorlage für die Stadtverordneten erstellt, unser Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen. Eine Einschätzung, der wir mit guten Argumenten widersprechen. Siehe dazu die Stellungnahme der Vertrauenspersonen (weiter auf der Seite "Bürgerbegehren").
Letztendlich liegt die Entscheidung bei den Stadtverordneten. Gegen eine möglicherweise negative Entscheidung kann dann der Rechtsweg beschritten werden.
2. Möglichkeit: Vertreterbegehren
Alternativ können auch die Stadtverordneten ein Vertreterbegehren beschließen. Solch ein Vertreterbegehren wurde aber bis jetzt jeweils von den Ampel-Fraktionen im Stadtparlament (SPD, Grüne, FDP/FWG) abgelehnt. Es erweckt den Eindruck, als wehrten sich diese Fraktionen mit Händen und Füßen gegen eine Beteiligung der Bürger.
In Löhnberg dagegen wurde ein Bürgerentscheid (Vertreterbegehren) einstimmig beschlossen.
Warum die Braunfelser Ampel-Fraktionen dies bis jetzt abgelehnt haben, ist mehr als schleierhaft.
Überraschung bei der Stadtverordnetenversammlung
am 28. August
Zuerst eine Demo, dann eine Überraschung:
Eigentlich sollte an diesem Tag über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens entschieden werden.
Daher zeigten die Bürgerinitiativen vor der Stadtverordnetenversammlung mit einer Demo Präsenz: Diese war wirklich gut und eindrucksvoll. (Die Traktoren hatten wir übrigens aus Rücksicht auf die Feuerwehr zu Hause gelassen.)
Danksagung zur Demo:
Danke an alle Unterstützer, das war ein toller Zusammenhalt, Ihr seid klasse!
Auch danke an alle, die gestern nicht kommen konnten, aber trotzdem die Aktiven so tatkräftig unterstützen, durch Mails, Whatsapps, Spenden oder in persönlichen Kontakten. Danke Euch allen.
Das zeigt auch Wirkung. Wir werden selbstverständlich weiterkämpfen, für den Bürgerentscheid und für vernünftigen Klima- und Naturschutz, für den Schutz des wertvollen Waldes und unsere schöne Stadt!
Danke auch an die Presse, die zu unserer Demo gekommen ist und zuvor bereits ausführlich und neutral zur Sache berichtet hat.
Danke auch an die vier Sicherheitskräfte, die Ordnungskräfte der Stadt und die Polizisten, die sich durch freundliche und ruhige Professionalität auszeichneten.
Bei der Stadtverordnetenversammlung selbst kam es dann zu einer großen Überraschung:
Der Stadtverordnetenvorsteher Herr Hollatz teilte gleich unter TOP 01 mit, dass der Magistrat darum gebeten habe, den TOP 04 (Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Erhaltet den Braunfelser Wald" – beschließend) von der Tagesordnung zu streichen.
Auf die Frage aus der CDU nach dem „Warum“ antwortete Herr Schmidt (Magistrat, Projektbeauftragter für die Windkraftverhandlungen), dass beim Verwaltungsgericht Gießen wieder ein Eilantrag eingegangen sei.
Wie man sich denken kann, dieser stammt natürlich von uns.
Nach einer Pause beschloss die StVV einstimmig, diesen TOP 04 von der Tagesordnung zu nehmen.
Auch wurde - nach einigen Wortgefechten – der TOP 05 (Vertreterbegehren) von der Tagesordnung genommen, bleibt aber im Geschäftsgang.
Das heißt für uns, es gab KEINE Abstimmung über unser Bürgerbegehren, und auch KEINE Abstimmung über das Vertreterbegehren.
Wir vermuteten ja vorher, dass gestern eigentlich unser Bürgerbegehren abgelehnt werden sollte und dann der (unveränderte) Pachtvertrag unterschrieben werden.
Noch nicht bestätigt ist derzeit, ob die neuen Entwicklungen auch die Unterzeichnung des Pachtvertrags verhindert haben.
Das jedenfalls ist eines der formulierten Ziele unseres gerichtlichen Eilantrags.
Eine Bewertung des Ganzen erfolgt zur Zeit durch unsere Juristen.
28. August, 19 Uhr, Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordneten entscheiden über das Bürgerbegehren "Erhaltet den Braunfelser
Wald" Die Entscheidung wurde verschoben!!
(siehe oben!)
Eins aber bleibt klar:
Es liegt nun allein in der Hand der von uns Bürgern gewählten Stadtverordneten:
Werden sie sich FÜR die Beteiligung der Bürger entscheiden oder dagegen?
Wir sind gespannt: Bis jetzt haben sich die Stadtverordneten der Braunfelser Ampel (FWG/FDP, Grüne, SPD) gegen die Bürgerdemokratie entschieden.
Ob sie sich jetzt endlich ein Herz fassen?
Ob sie nun endlich - wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Löhnberg - FÜR die Beteiligung der Bürger an dieser wichtigen Entscheidung, die mit ihren Folgen weit über ihre eigene Wahlperiode hinausgeht, stimmen?
Nochmals:
1. Es gibt KEINE Vorgabe an die Stadtverordneten, die sie zu einer bestimmten Entscheidung zwingen könnte.
Ja, es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen, aber allein die Stadtverordneten entscheiden, jede/r für sich eigenverantwortlich, welcher bisherigen Rechtsauffassung sie folgen werden.
Zum Beispiel derjenigen, die der Magistrat ausgearbeitet hat (die sich auch an den Begründungen des VGH orientiert), oder derjenigen, die die CDU-Fraktion vorgetragen hat (nach eigener Prüfung, sowie eher die Rechtsauffassung des VG Gießen widerspiegelnd).
2. Wichtig, weil das immer verwechselt wird:
Im Eilverfahren vor dem VG Gießen und VGH Kassel ging es darum, ob die klagenden Bürger einen Schutz vor einer "vorschnellen" Unterschrift des Magistrats unter den Pachtvertrag bekommen, der bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung in einem Hauptsacheverfahren dauert. Das Gericht hat das leider verneint.
Es ging in erster Linie NICHT um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wir sehen hierbei Begründungsmängel des VGH, die erst in einem Hauptsacheverfahren zu klären sind.
Die Entscheidung des VGH basiert, wie es im vorläufigen Rechtschutzverfahren geboten ist, auf einer lediglich kursorischen (überschlägigen) Prüfung der Argumente und vorläufigen Einschätzung, ohne weitere Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung. Das spiegelt sich auch in dem halbierten Streitwert wider.
Daher kann - und wird womöglich - die Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren ganz anders aussehen.
3. Die Stadtverordneten haben von Gesetzes wegen den ersten Zugriff bei der Entscheidung, nicht die Gerichte im Eilverfahren
Das VG Gießen beschreibt das sehr gut: "Der Kammer ist es im Zeitraum vor der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Zulassung des Bürgerbegehrens im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auch nicht möglich, eine abschließende Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen, um festzustellen, ob das Bürgerbegehren offensichtlich zulässig ist. Dazu berufen ist zudem zuvörderst die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenver-sammlung. Diese hat bereits von Gesetzes wegen den „ersten Zugriff“ auf eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, § 8b Abs. 4 Satz 2 HGO."
4. Die Stadtverordneten können jederzeit selbst einen Bürgerentscheid anstoßen!
So ein Vertreterbegehren braucht übrigens keinen Kostendeckungsvorschlag! Die CDU-Fraktion hat so ein Vertreterbegehren schon dreimal beantragt, es wurde leider jedesmal von der Mehrheit im Stadtparlament abgeschmettert.
Also, liebe Stadtverordnete der Braunfelser Ampel, stimmen Sie bitte endlich für einen Bürgerentscheid!
Stellungnahme zum Beschluss des VGH Kassel
Liebe Mitstreiter, liebe Freunde des Tiefenbacher Buchenwaldes, liebe Braunfelser,
nicht zuletzt auch aufgrund der zahlreichen Anfragen wegen der plakativen Überschrift auf Mittelhessen.de
"Niederlage für Braunfelser Windkraftgegner"
möchten wir hier kurz auf den Sachverhalt eingehen und Euch über den Sachstand informieren.
Kurz vorweg: Jener Artikel entstand, bevor wir aus rechtlicher Sicht zu der Entscheidung des VGH Stellung nehmen konnten.
Beschluss im Eilverfahren - Was bedeutet das?
Ja, es ist richtig, wir haben beim VGH eine gerichtliche Niederlage erlitten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es sich dabei nur um einen Beschluss handelt. Ein Beschluss ist die reguläre Entscheidung in einem Eilverfahren.
In einem Eilverfahren wird nur vorläufig entschieden und die von den Prozessparteien vorgebrachten Fakten nur kursorisch (überschlägig) geprüft. Es findet weder eine Beweisaufnahme statt noch eine mündliche Verhandlung. Alles das ist dem allgemeinen Verfahren, genannt Hauptsacheverfahren, vorbehalten.
Neuer entscheidender Aspekt: Was ist mit der "Rücktrittsklausel"?
Es ergibt sich nun, ganz neu in dieser Beschwerdeinstanz beim VGH, eine ganz andere Situation und ein Vorbringen der Stadt, das in vorderster Linie entscheidungserheblich ist. Die Stadt hat nämlich (insoweit verbindlich) vorgetragen, dass der zu unterzeichnende Vertrag eine Vorbehaltsklausel enthalten wird, welche für den Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens ein einseitiges Rücktrittsrecht zugunsten der Stadt vorsieht.
Dieses Rücktrittsrecht stellt aus juristischer Sicht eine wesentliche und nicht nur redaktionelle (Vertrags-)Änderung dar, die von der (bisherigen) Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung (StVV) nicht gedeckt ist.
Neues Vorgehen: Vertrag müsste erst geändert werden, neue Abstimmung der StVV
Das heißt, die StVV muss zunächst den neuen Vertragsstand per gesondertem Beschluss annehmen und mithin erneut beschließen, den Magistrat mit der Nachverhandlung mit dem Vertragsnehmer (wpd Windpark Nr. 955 GmbH & Co. KG (WPD) und im Falle der Zustimmung mit der Unterzeichnung zu beauftragen. Sofern der Magistrat eigenmächtig (ohne vorherigen Beschluss der StVV) den Vertragstext abändert, handelt er rechtswidrig.
Gericht geht von nicht-„treuwidrigem Verhalten“ der Stadt aus
Das Gericht ist in seiner Entscheidung aber ganz explizit davon ausgegangen, dass sich die Stadt bei diesem Prozedere an Recht und Gesetz halten wird.
Wörtlich führt das Gericht dazu aus: „Anhaltspunkte, an der Ernsthaftigkeit der Erklärung der an Recht und Gesetz gebundenen Antragsgegnerin zu zweifeln, sind nicht ersichtlich.“
Desweiteren sagt das Gericht auch:
„Es ist kein Anhaltspunkt dafür dargelegt, dass die Antragstellerin das besorgte treuwidrige Verhalten an den Tag legen könnte, das allein dem Zweck dienen würde, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen.“
Risiko des Prozessbetrugs?
Vorsätzlich andere Verfahrensweisen als die, die zu der Entscheidung des VGH maßgeblich geführt haben, könnten indes geeignet sein, den Tatbestand des Prozessbetrugs zu verwirklichen. Wir gehen nicht davon aus, dass sich der Magistrat oder einzelne Akteure dieses Gremiums diesem Risiko aussetzen wird.
Die Konsequenzen
Wir gehen daher ebenso davon aus, dass zunächst einmal die Vertragsänderung seitens der StVV beschlossen werden muss und erst nach diesem, aus rechtlichen Gründen, unverzichtbaren Akt eine Unterzeichnung überhaupt stattfinden kann.
Deshalb erübrigt sich die Frage oder ein gewisser Zweifel, ob der Magistrat nun sofort - das heißt, ohne erneute Beschlussfassung der StVV - den Nutzungsvertrag unterzeichnen darf. Er darf es aus den o.g. Gründen nicht!
Begründungsmängel des VGH
Leider verkennt der VGH in seiner Begründung bei dem „Verzicht auf Einnahmen“ den - maßgeblichen! - Unterschied zwischen einem Verzicht auf Einnahmen, die bereits jetzt regelmäßig der Stadtkasse zufließen und mithin absolut gesichert sind und dem Verzicht auf Einnahmen, die lediglich vage im Raum stehen und den best Case darstellen, wobei auch von diesen Beträgen noch abzusetzender Aufwand für die Realisierung dieser Erlöse gar nicht erwähnt wird.
Solche laufenden Kosten oder auch Vorkosten könnten bspw. durch zusätzliche Pflichten der Stadt entstehen, die durch den Bau, die Existenz und den Betrieb der Windräder kostenträchtig erforderlich werden, wie die Erweiterung der Feuerwehr, um nur ein Beispiel zu nennen. Zudem wird fälschlicherweise angenommen, dass alle fünf (5) geplanten Windenergieanlagen auch genehmigt werden, was ebenfalls längst nicht sicher ist.
Hauptsacheverfahren würde erst abschließende Klärung ermöglichen
Dies verbindlich und abschließend zu klären ist aber nicht Gegenstand eines „Eilverfahrens“, sondern bleibt, wie oben bereits erwähnt, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Die Entscheidung des VGH basiert, wie es im vorläufigen Rechtschutzverfahren geboten ist, auf einer lediglich kursorischen Prüfung der Argumente und vorläufigen Einschätzung, ohne weitere Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung. Das spiegelt sich auch in dem halbierten Streitwert wieder. Daher kann - und wird womöglich - die Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren ganz anders aussehen.
Noch etwas zur Rücktrittsklausel
Was bei der Entscheidung des VGH auffällt, ist – wie bereits angesprochen - die Tatsache, dass die Stadt die - zuvörderst entscheidungserhebliche! - Behauptung hinsichtlich der Rücktrittsoption so im Verfahren behauptet hat, als sei diese bereits beschlossen, was so aber nun mal nicht der Fall ist. Dieses Vorbringen stand auch weder unter einem Vorbehalt noch im Konjunktiv.
Der Magistrat hat damit also einem Beschluss der StVV vorgegriffen, nur um dieses Verfahren zu gewinnen. Denn dieser Punkt war an vorderster Stelle maßgeblich für die Entscheidung des VGH. Erst an zweiter Stelle kam die - letztlich nicht final judizierte - Frage nach der Erfordernis eines Kostendeckungsvorschlags. Selbst bei dieser vorläufigen Bewertung sind dem VGH aus unserer Sicht grobe Fehler unterlaufen (s.o.: Unterschied zw. entgehenden Einnahmen, die bereits fließen und solchen, die eventuell erst in der Zukunft fließen könnten oder werden).
Weiteres Vorgehen
Wie bereits ausgeführt, kann der Magistrat die Änderung des Vertrages nicht selbst vornehmen. Daher darf er den geänderten Vertrag nicht vor der entsprechenden, nochmaligen Befassung der StVV mit der Änderung unterzeichnen. Denn diese Befugnis wurde ihm (dem Magistrat) am 30. Januar von der StVV nicht explizit übertragen.
Wir werden über die weitere Vorgehensweise beraten und entscheiden, nachdem wir die verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten fachlich geprüft haben.
Fest steht, dass uns gegen den Eilbeschluss des VGH ein Rechtsmittel nicht zur Verfügung steht.
Richtig ist aber auch, dass noch nicht alle sonstigen Strategien verbaut sind. Dazu gehört u.U. auch, dass wir bspw. ein neues Bürgerbegehren aufsetzen unter Berücksichtigung der nun bekannt gewordenen Auffassung des VGH.
Wir werden also weiter für den Erhalt des wertvollen Braunfelser Waldes und für die Lebensqualität der Anwohner kämpfen!
Bericht in der Wetzlarer Neuen Zeitung:
Die CDU in Braunfels will den Bürgerentscheid
Wie die WNZ (mittelhessen.de) am 28. April berichtete, hat sich die Braunfelser CDU
für einen Bürgerentscheid ausgesprochen, zu der Frage, ob im Braunfelser Wald Windräder gebaut werden sollen oder nicht.
Die WNZ schreibt dazu:
"Die CDU stellt sich mit dem Antrag auf die Seite der drei Bürgerinitiativen „Rettet Tiefenbachs Wälder“, „Gegenwind“ sowie „Wald ist Leben“ "
Die WNZ schreibt weiter, dass sich die Fraktion der CDU sehr gründlich mit den rechtlichen Aspekten des Bürgerbegehrens auseinandergesetzt habe. Und ebenso wie das Verwaltungsgericht Gießen zu dem Schluß komme - im Gegensatz zum Magistrat - dass die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid in allen elf entscheidenden Punkten erfüllt sei. "Deshalb sei das Bürgerbegehren als zulässig zu bestätigen und der Termin für einen Bürgerentscheid festzusetzen."
Hier der Link zum Artikel (hinter Bezahlschranke).
+++Spannende Neuigkeiten bei der Stadtverordnetenversammlung am 24. April:+++
CDU-Fraktion will Zulassung des Bürgerbegehren erreichen!
Braunfelser "Ampel" lehnt ab!
Nachfolgend wie alles genau ablief:
Die CDU-Fraktion hatte in die gestrige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig versucht, einen Dringlichkeitsantrag zur Zulassung des Bürgerbegehrens einzubringen.
Der Dringlichkeitsantrag hatte zum Gegenstand, dass die Stadtverordnetenversammlung die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens "Erhaltet den Braunfelser Wald" feststellt und dass somit ein Bürgerentscheid stattfindet zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Braunfels vom 30.01.2025 über einen Nutzungsvertrag zur Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen aufgehoben wird und eine Errichtung von Windenergieanlagen im kommunalen Wald der Stadt Braunfels in Zukunft unterbleibt?“
Leider hat die Braunfelser "Ampel" (FWG/FDP, Grüne, SPD) diesem außerordentlichen Antrag die Zustimmung verwehrt, weshalb dieser nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte.
Der Antrag muss sodann automatisch als ordentlicher Antrag in der folgenden Sitzung, welche vrsl. am 22. Mai 2025 stattfinden wird, behandelt werden, es sei denn, die CDU zieht den Antrag zuvor wieder zurück. Davon gehen wir aber nicht aus!
Denn die CDU hatte sodann noch versucht, den zuvor nicht in die Tagesordnung aufgenommenen Dringlichkeitsantrag als Änderungsantrag zu einem bereits auf der Tagesordnung befindlichen Punkt einzubringen, was die Ampel-Koalitionäre durch ihr Abstimmverhalten aber ebenfalls konsequent verhindert haben.
Damit wird für jedermann mehr als deutlich, dass die Fraktionen der Braunfelser Ampel KEINEN Bürgerentscheid WOLLEN.
Zum wiederholten Male nicht, das heißt, seit nunmehr zwei Jahren nicht! Immer wieder hat die Ampel Vorstöße in Richtung eines Bürgerentscheids mit Vehemenz vereitelt.
Hoffen wir, dass sie sich endlich besinnen.
Was spricht denn gegen einen Bürgerentscheid in dieser so wichtigen Angelegenheit??
Wieso wehren sich die Ampel-Fraktionen so sehr gegen die Mitbestimmung der Bürger?
Will man etwa bloß mit aller Macht die Windräder im Wald durchdrücken und fürchtet, dass die Bürger sich gegen die Windkraft im Braunfelser Wald aussprechen könnten? Wollen sie deshalb den Bürgern die Möglichkeit einer eigenen Entscheidung verwehren?
Fühlen sich die Ampelpolitiker womöglich mehr berufen oder gar schlauer als die Bürgerschaft, deren Reihen sie ja schließlich ebenfalls entstammen. Was wäre das bitte für ein Selbstverständnis? Und welches Licht würfe eine solch abgehobene Einstellung auf den Demokratiebegriff in diesen Reihen?
Erfolgreiche Mahnwache vor der Stadtverordnetenversammlung
Das war ein mehr als erfolgreicher Tag für die Bürgerinitiativen!
Wir haben mit der Mahnwache den Stadtpolitikern ganz klar gezeigt, dass wir mit voller Kraft für die Zulassung des Bürgerbegehrens kämpfen!
Wir werden immer wieder fragen, warum die Stadtverordneten - der Ampel-Fraktionen - keinen Bürgerentscheid wollen!
Allen Teilnehmern und Unterstützern ein herzliches Dankeschön!
Die nächste Mahnwache ist schon in Planung. Weitere Einzelheiten demnächst.
Herzliche Grüße Eure Bürgerinitiativen
Aktuelle Entwicklungen:
Die Ereignisse überschlagen sich!
1. Der Magistrat hatte am Dienstag, den 15.4., eine Beschlussvorlage für die am 24. April stattfindende Stadtverordnetenversammlung erstellt, wonach unser Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen sei.
2. Diese Beschlussvorlage wurde nur zwei Tage später, am Donnerstag, den 17.4., ohne Begründung zurückgezogen!! Siehe Artikel in mittelhesse.de (hinter Bezahlschranke)
Warum? Was war passiert?
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen:
Magistrat darf vorläufig keine Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald unterzeichnen!
3. Inzwischen, am Mittwoch, 16.4., erließ das Verwaltungsgericht Gießen eine einstweilige Anordnung, der zufolge die Stadt Braunfels bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ keinen Pacht- oder Nutzungsvertrag für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald unterzeichnen darf.
(Wichtig: „Entscheidung“ meint hier eine gerichtliche Entscheidung, nicht etwa nur eine Entscheidung des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung!)
Außerdem ist das Gericht der kruden Argumentation des Magistrats nicht gefolgt, dass unser Bürgerbegehren offensichtlich unzulässig sei.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts siehe hier.
Also:
Wenn der Magistrat so überzeugt ist von der „Unzulässigkeit“ unseres Bürgerbegehrens, warum lässt er dann nicht darüber abstimmen? Warum verzögert er die Abstimmung?
Was also hat der Magistrat vor?
+++ Daher wichtige Info: +++
Weil die Stadtverordneten am Donnerstag NICHT über unser Bürgerbegehren entscheiden, wird die zunächst geplante große Demo mit Traktoren und Straßensperre verschoben auf den Termin, an dem diese Abstimmung dann tatsächlich stattfinden wird. Dieser Termin steht derzeit noch nicht fest. Wir werden rechtzeitig informieren.
ABER: Wir sind am 24. April trotzdem vor Ort und halten gegen 18:30 Uhr eine Mahnwache mit Bürgerinfo ab! Wir freuen uns über Eure Unterstützung!
Denn wir wollen wachsam bleiben und beobachten sehr aufmerksam, ob und ggf. wie die Stadtpolitik mit weiteren Maßnahmen versucht, den Bürgerentscheid zu vereiteln.
Das Bürgerbegehren war äußerst erfolgreich, die benötigte Stimmenzahl von 913 wurde weit übertroffen. 2203 Braunfelser Bürger unterschrieben das Bürgerbegehren.
Davon wurden 2032 Unterschriften von der Stadt Braunfels für gültig erklärt.
Eine beeindruckende Zahl! Ein eindrucksvolles Votum für Bürgerdemokratie!
Im nächsten Schritt muss das Bürgerbegehren von der Stadtverordnetenversammlung als zulässig erklärt werden, bevor dann der Bürgerentscheid stattfinden kann.
Die Entscheidung der Stadtverordneten sollte am 24. April 2025 erfolgen, die Beschlussvorlage des Magistrates mit einer Ablehnungsempfehlung wurde aber kurzfristig zurückgezogen. (Siehe oben!).
Offener Brief der Bürgerinitiativen
an die Stadtverordneten
Bringen Sie den Bürgerentscheid auf den Weg!
13. April 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
am 27. März 2025 haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ 2203 Unterschriften, davon 2.032 gültige Unterschriften von Braunfelser Bürgern eingereicht.
Bei einer Erfordernis von 915 ist das ein mehr als eindeutiges Votum für einen Bürgerentscheid.
Wir Aktiven der Bürgerinitiativen „Rettet Tiefenbachs Wälder“, „Wald ist Leben“ und „Gegenwind – Wald und Schloss schützen!“ konnten an der Basis erleben, wie groß die überaus positive Resonanz der Bürger bei unseren Sammelaktionen war. Immer wieder wurde von den Unterstützern hervorgehoben, wie wichtig ihnen eine Beteiligung der Bürger bei einem solch gravierenden Eingriff sei, der eine enorm große Tragweite sowie immense Auswirkungen für die Bürger und die Natur weit in die Zukunft hat.
Nun steht als nächster Schritt der Bürgerentscheid an.
Erlauben Sie uns, daran zu erinnern, dass dieses Instrument explizit in der Hessischen Gemeindeordnung (§ 8b) vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Sogar Sie selbst als Stadtverordnete können einen Bürgerentscheid beschließen, eine Option, die 2016 bewusst vom Gesetzgeber für solch wichtige Entscheidungen noch zusätzlich geschaffen wurde.
Sie bzw. Ihre politische Partei haben selbst schon wiederholt betont, wie wichtig Bürgerbeteiligung ist.
Wir wissen bereits aus einigen Gesprächen mit Stadtpolitikern, dass die Durchführung eines Bürgerentscheides nach der persönlichen Meinung durchaus befürwortet wird. Diese Einstellung ist erfreulich, da sie in unseren Augen den gebotenen Respekt vor dem Bürger und ein authentisches Engagement im Sinne einer echten Bürgerbeteiligung widerspiegelt.
Nun liegt es an Ihnen, ob Sie Bürgerbeteiligung konkret fördern und in die Tat umsetzen wollen.
Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie das Bürgerbegehren für zulässig erklären, damit der Bürgerentscheid stattfinden kann.
Zeigen Sie, dass für Sie Bürgerbeteiligung und Respekt gegenüber dem mündigen Wähler nicht nur leere Worthülsen sind, die Sie bedenkenlos über Bord werfen, sobald es ernst wird und diese von den Bürgern eingefordert werden.
Zeigen Sie, was gerade in der heutigen Zeit zur Reduzierung der zunehmenden Politikverdrossenheit wichtig ist: „Wir Politiker sind eben nicht abgehoben und achten die Bürger als gemeindlichen Souverän. Wir Politiker begrüßen das Engagement der Bürger und begrüßen daher auch die Durchführung eines Bürgerentscheides, wie er von einer großen Zahl von Bürgern sehr offenkundig gewünscht wird.“
Wir appellieren daher: Verschließen Sie sich bitte diesem beeindruckenden Votum der vielen Braunfelser Bürger nicht und würdigen Sie den Wunsch der zahlreichen Unterstützer nach einem Bürgerentscheid!
Die Bürgerinitiativen "Rettet Tiefenbachs Wälder", "Wald ist Leben" und "Gegenwind - Wald und Schloss schützen!"
Erläuterung zum Artikel von Herrn Knöpp, CDU-Fraktion Braunfels, im Wetzlarer Kurier (05.04.2025):
Wir sind als Bürgerinitiativen streng überparteilich! Wir können daher neutral und sachlich berichten, welche Parteien oder Einzelpolitiker unseren Einsatz für den Braunfelser Wald unterstützen und welche ihn ablehnen.
Die CDU hat bei der Stadtverordnetensitzung am 17.05.2023 einen Antrag auf Bürgerentscheid gestellt, der von den restlichen Fraktionen („Braunfelser Ampel“: FWG/FDP, Grüne, SPD) abgelehnt wurde.
Auch am 14.12.2023 wurde ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Durchführung eines Bürgerentscheids – ein sogenanntes Vertreterbegehren - abgelehnt.
Die Sperrfrist für diese abgelehnten Anträge beträgt ein Jahr, nunmehr sind also erneute Anträge der Fraktion oder von einzelnen Stadtverordneten wieder möglich. *
Übrigens:
Am 30.01.2025 haben dem Pachtvertrag mit der Firma „wpd Windpark Nr. 955 GmbH & Co. KG" zur Errichtung von 285 m hohen Windindustrieanlagen im Braunfelser Wald alle anwesenden Stadtverordneten zugestimmt, bis auf 6 Stadtverordnete der CDU-Fraktion.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion stimmte nicht mit ab, er verließ wegen eines Widerstreits der Interessen** (§ 25 HGO, Interessenskonflikt) den Sitzungssaal.
**§ 25, Widerstreit der Interessen, Hessische Gemeindeordnung:
„Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,
2. Angehöriger einer Person ist, die zu dem in Nr. 1 bezeichneten Personenkreis gehört, (…)“
* Ganz genau erklärt: Die Sperrfrist bezieht sich nur auf abgelehnte Anträge derselben Antragstellerin oder desselben Antragstellers. Siehe hier: https://www.braunfels.de/eigene_dateien/01_buergerservice/01_verwaltungsservice___stadtinfo/06_stadtrecht/_lesefassung_go_stvv_mit_1._aenderung.pdf
Es wären also jederzeit Anträge von anderen Fraktionen oder einzelnen Stadtverordneten möglich.
Ergänzung:
Vertragspartner der Stadt ist eine haftungsbeschränkte Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Herr Knöpp beschreibt einen Vertragspartner "WPD". Dies ist so nicht ganz vollständig bzw. ist ungenau.
Vertragspartner ist eine haftungsbeschränkte Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), die Firma "wpd Windpark Nr. 955 GmbH & Co. KG (WPD)" mit Sitz in Bremen.
Diese wurde am 03. Mai 2024 in Bremen gegründet.
Diese wird vertreten durch die Bevollmächtigte wpd onshore GmbH & Co.KG, vertreten durch die Bevollmächtigten Dr. Ferdinand Graf von Plettenberg und Jens Deutschendorf (ehemals Hessischer Staatssekretär für Energie, Verkehr und Wohnen bis Januar 2024, Grüne).
Wir stellten dazu in unserem Info-Flyer folgende wichtige Fragen:
Was ist, wenn nach den Wahlen wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation in
Deutschland die Subventionen für Strom aus Windkraft eingestellt werden?
Was, wenn die GmbH & Co. KG daraufhin pleitegeht? Dann ist der Wald kaputt, und die Stadt bleibt auf den Industrieruinen sitzen!
Und was, wenn die Anteile an der GmbH & Co.KG auf chinesische oder andere Kommanditisten übertragen werden?